Fahrausbildung
Setzen Sie sich Ziele
Wenige Dinge in unserem Leben beeinflussen uns so stark wie die eigene Mobilität. Der Führerschein ist ein wichtiger Teil davon.
Als Fahrschule mit mehr als 35 Jahren Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt, dass unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur die Prüfung bestehen, sondern Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten die sie ein Leben lang zu verantwortungsvollen Fahrerinnen und Fahrern macht.
Fahrerlaubnisklassen
Diese Führerscheinklassen bilden wir derzeit aus.
B / BF 17
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B197
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.
Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
Dabei entstehen keine Einschränkungen im Führerschein und das Fahren von Schaltwägen ist nach bestandener Prüfung erlaubt.
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Auch in Kombination mit BF17 möglich.
BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
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einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
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einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
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Seit März 2022 auch schon standardmäßig im Alter von 15 Jahren möglich.
A1
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
A2
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
A
Krafträder mit
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Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.